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Deine Zukunft beim csv

Interessiert an der Arbeit mit und für Menschen? Hier findest Du Informationen für alle Ausbildungsberufe, die es beim Caritas-Sozialverbund gibt.

Kinder, Jugendliche, alte Menschen, mit oder ohne Behinderung – es gibt viele spannende Arbeitsbereiche beim csv, und fast alles dreht sich hier um Menschen. Auf unserer Seite bieten wir Dir einen Überblick der Möglichkeiten bei uns. Entdecke, welcher Job zu Dir passt und was Dir Spaß machen könnte.

Das Job-Profil verrät Dir, welchen Abschluss Du brauchst, wie lange die Ausbildung geht und wo Du sie machen kannst. Werde ein Teil von uns!

Was uns von anderen unterscheidet?

Eine ganze Menge. Der Caritas-Sozialverbund ist ein modernes Unternehmen, das sehr breit aufgestellt ist. Egal in welchem Bereich Du eine Ausbildung absolvierst, die Erfahrungen der vielen Mitarbeitenden und der Austausch unter allen Bereichen wird Deinen Horizont erweitern. Arbeit in kleinen Teams unter der Führung eines erfolgreichen Unternehmens – das sind wir!

Wir denken aber nicht nur an Deine berufliche Zukunft. Auch Dein persönliches Umfeld liegt uns am Herzen. Deshalb sind wir seit 2015 zertifiziert als familienfreundliches Unternehmen. Was das für unsere Mitarbeitenden bedeutet, kannst Du hier nachlesen.

Altenpfleger/in

Die Aufgaben von Altenpflegerinnen und Altenpfleger sind vielfältig. Sie…

  • helfen bei der Körperpflege, beim Anziehen und beim Essen,
  • führen Gespräche über persönliche und soziale Angelegenheiten,
  • begleiten und beraten bei Behördengängen oder Arztbesuchen,
  • leiten gesundheitsfördernde Übungen an,
  • überwachen die Einnahme von Medikamenten,
  • beraten Angehörige, 
  • gestalten Alltag und Freizeit für die betreuten Personen und übernehmen organisatorische und verwaltende Tätigkeiten wie das Schreiben von Pflegeberichten

Kernkompetenzen

Altenpflegerinnen und Altenpfleger sollten gerne mit Menschen arbeiten und Interesse an medizinischen sozialen und pflegerischen Fragen haben. Gefragt sind Personen, die ein Gespür dafür haben, andere Menschen zu fördern, zu begleiten und anzuleiten. Dabei sollen sie Menschen auch in ihren religiösen und kulturellen Zusammenhängen wahrnehmen und respektieren. Sie sollten geduldig und kreativ sein und bereit, sich mit Leid und Sterben auseinanderzusetzen.

Ausbildungsstätten

Die Ausbildung besteht aus Unterricht an Altenpflegeschulen und der praktischen Ausbildung in Einrichtungen der Altenhilfe. Der Ausbildungsvertrag wird mit einem Alten- oder Pflegeheim oder einer ambulanten Pflegeeinrichtung abgeschlossen. Die Altenpflegeschule trägt die Verantwortung für die Ausbildung und fördert die Ausbildung durch die Praxisbegleitung. Die praktische Ausbildung wird durch Praxisanleitung sicher gestellt.

Zulassung

  • Mittlerer Bildungsabschluss
  • Abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert
  • Hauptschulabschluss und eine zusätzliche, mindestens zweijährige Berufsausbildung
  • Hauptschulabschluss und eine mindestens einjährige erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in der Altenpflegehilfe oder der Krankenpflegehilfe.

Ausbildungsdauer, Prüfungen und Abschluss

Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre, in Teilzeit maximal fünf Jahre. Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung beendet. Sie umfasst einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil. Wer die Prüfung besteht, ist staatlich anerkannte Altenpflegerin oder staatlich anerkannter Altenpfleger.

Duales Studium in der Altenpflege möglich

Auch im Bereich der Altenpflege verzahnen sich Ausbildung und Studium immer mehr. Einzelne Hochschulen und Altenpflegefachschulen kooperieren und verknüpfen ihre Angebote. So können Studenten einen Bachelor in Pflegemanagement und Pflegewissenschaft machen und parallel dazu den Abschluss als staatlich anerkannte/r Altenpfleger/in erwerben. Wer eine Leitungsfunktion wahrnehmen möchte oder eine wissenschaftliche Laufbahn anstrebt, kann darauf aufbauend noch einen Masterstudiengang absolvieren. 

Altenpflegehelfer/in

Tätigkeitsfelder

Altenpflegehelferinnen und -helfer arbeiten meist in Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen.

Kernkompetenzen

Altenpflegehelferinnen und -helfer sollten gerne mit Menschen arbeiten und Interesse an pflegerischen Themen haben. Gefragt sind praktisch veranlagte Personen, die  Gespür dafür haben, andere Menschen zu fördern und anzuleiten.

Ausbildungsstätten

Die Ausbildung von  Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfern findet an Berufsfachschulen statt. Der praktische Teil der Ausbildung erfolgt

  • in stationären Einrichtungen der Altenhilfe 
  • in Altentagesstätten der so genannten offenen Altenhilfe
  • im häuslichen Umfeld (ambulante Pflege)

Zulassung

In der Regel wird mindestens der Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Schulabschluss vorausgesetzt. Bewerberinnen und Bewerber ohne berufliche Vorbildung benötigen mindestens einen mittleren Bildungsabschluss oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert. Im Bundesland Hamburg wird kein bestimmter Schulabschluss vorausgesetzt.

Vor Beginn der Ausbildung muss ein ärztliches Zeugnis (nicht älter als 3 Monate) über die gesundheitliche Eignung vorgelegt werden, in vielen Bundesländern auch ein amtliches Führungszeugnis.

Zur Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber werden gelegentlich schriftliche Aufnahmeprüfungen durchgeführt. Darüber hinaus kann der schulische Leistungsstand entscheidend sein. Wichtig sind die Noten in den Fächern Deutsch und Biologie. Auch die Reihenfolge der Anmeldung spielt eine Rolle.

Wer eine Teilzeitausbildung macht, muss in dieser Zeit in einer geeigneten stationären, teilstationären oder ambulanten Einrichtung der Altenhilfe oder Altenpflege arbeiten.

Ausbildungsinhalte

Die praktischen Ausbildungsinhalte orientieren sich an den oben genannten Aufgaben und Tätigkeitsfeldern.

Im theoretischen Teil werden unter anderem diese Unterrichtsinhalte gelehrt:

  • Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege 
  • Unterstützung bei der Lebensgestaltung 
  • Altenpflege als Beruf  
  • Religion, Lebens- und Glaubensfragen 
  • Deutsch 
  • rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen 

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert ein Jahr bis drei Jahre. Ausbildungsverkürzungen sind in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der Bundesländer geregelt.

In Mecklenburg-Vorpommern kann die Dauer der Ausbildung um bis zu ein Drittel gekürzt werden, wenn der Schüler oder die Schülerin bereits 

  • ein Berufsgrundbildungsjahr Gesundheit, 
  • ein Freiwilliges Soziales Jahr oder 
  • eine mindestens einjährige berufliche pflegerische Tätigkeit 
  • in Einrichtungen des Gesundheitswesens ausgeübt hat.

Der Pflichtunterricht an der Berufsfachschule umfasst etwa 20 Wochenstunden. Hinzu kommen praktische Ausbildungsabschnitte in Pflegeheimen oder anderen Einrichtungen der Altenpflege.

Prüfungen und Abschluss

Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung beendet. Sie umfasst

  • einen schriftlichen, 
  • einen praktischen und manchmal 
  • einen mündlichen Teil.

Die Abschlussbezeichnungen lauten (je nach Bundesland):

  • Staatlich geprüfter Altenpflegehelfer/in 
  • Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer/in 
  • Staatlich geprüfter Pflegefachhelfer/in (Altenpflege)
  • Altenpflegehelfer/in 
  • Gesundheits- und Pflegeassistent/in 
  • Kranken- und Altenpflegehelfer/in

Aufstiegsweiterbildungen (Auswahl)

  • Fach- und Betriebswirt/in, Fachkaufleute 
  • Fachwirt/in - Alten- und Krankenpflege 
  • Fachwirt/in - Sozial- und Gesundheitswesen 
  • Fachwirt/in - Organisation und Führung (Sozial) 

Sonderfachkräfte

  • Altenpfleger/in 
  • Haus- und Familienpfleger/in (Berufsfachschule) 
  • Haus- und Familienpfleger/in (Fachschule) 

Hochschulbildungsgänge (Auswahl)

  • Pflege
  • Sozialarbeiter/in, Sozialpädagoge, -pädagogin

Aktuelles

Pflege zu Hause

Immer mehr Pflegemaßnahmen finden ambulant und zu Hause statt, da viele Senioren in ihrem Lebensumfeld wohnen bleiben. Das führt dazu, dass das Pflegepersonal zunehmend mobil sein muss, um die Patienten regelmäßig vor Ort versorgen zu können.

Interkulturelles Wissen ist gefragt

Der Anteil älterer Migranten, die auf ambulante Pflege angewiesen sind oder in Pflegeeinrichtungen leben, steigt. Altenpflegehelferinnen und -helfer müssen kulturelle Sensibilität aufbringen, um auf die Bedürfnisse dieser Zielgruppe eingehen zu können. Dies kann Speise- und Fastengewohnheiten betreffen, Körperpflege und Schamgefühl, Feiertage, Feste oder das Verhältnis zu Krankheit, Sterben und Tod. 

Anerkennungsjahr Erzieher/in

Allgemeines

Das Anerkennungsjahr schließt sich an die schulische Ausbildung zur stattlich anerkannten Erzieherin/ zum staatlich anerkannten Erzieher an. Bevor das Anerkennungsjahr absolviert werden kann, müssen die Auszubildenden die von den Fachschulen bzw. Fachakademien gestellten Prüfungen mit einem bestimmten Notendurchschnitt bestehen. Das Anerkennungsjahr selbst endet ebenfalls mit einer Prüfung, die in der Regel einen praktischen Bezug zur einjährigen Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung aufweist. Meist müssen die angehenden Erzieherinnen und Erzieher ein Kolloquium ablegen und eine schriftliche und/oder mündliche Prüfung ablegen.
Die Begriffe "Anerkennungsjahr" und "Berufspraktikum" werden im Zusammenhang mit der Erzieherausbildung meist synonym gebraucht. Je nach Bundesland und Fachschule ist die eine oder die andere Bezeichnung gebräuchlicher. Wenn das Berufspraktikum erfolgreich beendet und alle relevanten Prüfungen bestanden wurden, dürfen sich die Absolventen "staatlich anerkannte Erzieherin" bzw. "staatlich anerkannter Erzieher" nennen und ab sofort als Fachkraft in sozialpädagogischen Einrichtungen wie Kindergärten, Krippen, Jugendeinrichtungen, Heimen oder in der Schulbetreuung arbeiten. Sie erhalten ein Abschlusszeugnis mit einer Übersicht über ihre schulischen und praktischen Endnoten sowie eine Urkunde, welche die staatliche Anerkennung attestiert. 

Wo wird das Berufspraktikum abgeleistet?

Das Anerkennungsjahr muss in einer sozialpädagogischen Einrichtung absolviert werden, welche sich in der Regel innerhalb eines bestimmten Radius ausgehend von der jeweiligen Fachschule bzw. Fachakademie für Sozialpädagogik befindet. Die angehenden Erzieher dürfen und müssen sich ihre Praktikumsstelle für das Berufspraktikum selbst suchen. Voraussetzung ist, dass sie in der jeweiligen Einrichtung in Vollzeit tätig sein können, also 30 bis 40 Stunden pro Woche. Zudem müssen dort Kinder oder Jugendliche zwischen 0 und 18 Jahren betreut werden und eine pädagogische Fachkraft muss bereit sein, die fachliche Anleitung der Berufspraktikanten zu übernehmen. Die Praktikanten schließen einen Vertrag mit dem Träger der jeweiligen Einrichtung ab, in dem Arbeitszeiten, Kündigungsfristen, Gehalt usw. geregelt sind. Zudem muss die Praxisstelle meist auch einen Vertrag mit der betreuenden Fachschule abschließen.
Viele Träger schreiben jedes Jahr Stellen für Berufspraktikanten aus. Diese finden Interessenten dann in den lokalen Zeitungen sowie in der Jobbörse der Agentur für Arbeit. Da es sich um ein vergütetes Praktikum handelt, müssen sich die angehenden Erzieher schriftlich und mit allen entsprechenden Nachweisen und Zeugnissen auf ausgeschriebene Stellen bewerben. Anschließend werden Sie gegebenenfalls zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen und sollten in der jeweiligen Einrichtung einige Stunden lang hospitieren, um die Kollegen und den Arbeitsalltag kennenzulernen.

Wie lange dauert das Berufspraktikum?

Das Berufspraktikum dauert in der Regel zwölf Monate und beginnt je nach Bundesland zwischen dem 1. Juli und dem 1. September eines Jahres. In manchen Bundesländern ist es möglich, das Anerkennungsjahr auf sechs Monate zu verkürzen, wenn die angehenden Erzieher vor Ausbildungsbeginn schon einen längeren Zeitraum in einer sozialpädagogischen Einrichtung tätig waren und über dementsprechende Praxiserfahrungen verfügen. In einigen Ländern ist es zudem möglich das Anerkennungsjahr komplett auszulassen, wenn vor der Erzieherausbildung bereits eine einschlägige Erstausbildung, beispielweise zur Kinderpflegerin/ zum Kinderpfleger, absolviert wurde.
Einige Fachschulen ermöglichen es ihren Auszubildenden, das Anerkennungsjahr in Teilzeit zu absolvieren. Es verlängert sich dann um ein weiteres Jahr, da die Mindestanzahl der abgeleisteten Praxisstunden erreicht werden muss.
Das Berufspraktikum muss nicht zwingend sofort nach Beendigung der schulischen Ausbildung absolviert werden. In einigen Bundesländern müssen jedoch Fristen eingehalten werden innerhalb derer das Anerkennungsjahr erfolgreich abgeleistet werden sollte, damit die gesamte Ausbildung als bestanden gilt.

Wird das Anerkennungsjahr für angehende Erzieherinnen und Erzieher vergütet?

Das Anerkennungsjahr wird vergütet, allerdings befinden sich die angehenden Erzieherinnen und Erzieher noch in der Ausbildung und erhalten nicht das volle Gehalt einer staatlich anerkannten Erzieherin/ eines staatlich anerkannten Erziehers. Wie hoch das Gehalt ausfällt hängt von Träger der jeweiligen Einrichtung und natürlich auch von der Anzahl der wöchentlichen Arbeitsstunden ab. In einer städtischen Einrichtung erhalten Berufspraktikanten einen monatlichen Arbeitslohn von rund 1400 Euro brutto.

Wie läuft das Berufspraktikum ab?

Das Berufspraktikum wird von der ausbildenden Schule begleitet. Das bedeutet, dass die Auszubildenden zwar den Großteil ihrer Zeit in der jeweiligen Praxiseinrichtung verbringen, sich dennoch jedoch weiterhin auch theoretisches Wissen aneignen. Die schulischen Unterrichtseinheiten werden an einem Tag pro Woche angeboten oder alternativ im Rahmen von Kompaktveranstaltungen. Diese finden dann alle paar Monate statt, dauern aber dann mehrere Tage oder eine Woche.
Während der Arbeitszeit in der jeweiligen Einrichtung können die Praktikanten als Zweitkraft eingesetzt werden, haben also einen ähnlichen Status wie beispielsweise Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger. Zusätzlich zu ihren täglichen Pflichten müssen die angehenden Erzieherinnen und Erzieher jedoch auch von der Schule vorgegebene Aufgaben erledigen und Ausarbeitungen anfertigen. Zudem sind pädagogische Praxisaufgaben zu absolvieren, wie beispielsweise Projekte und angeleitete Tätigkeiten. Das pädagogische Handeln sowie die eigene Rolle werden gemeinsam mit der Praxisanleitung immer wieder reflektiert. Zudem finden regelmäßig Lehrerbesuche statt. Die Fachlehrer der ausbildenden Schulen beobachten und bewerten die Praktikanten in ihrem Tun. Die Praxisnoten entscheiden darüber, ob die Praktikanten am Ende des Berufspraktikums zur Abschlussprüfung zugelassen werden.
Inhaltlich und organisatorisch unterscheidet sich das Berufspraktikum von Bundesland zu Bundesland teilweise erheblich, da Bildung und Ausbildung Sache der Länder und nicht des Bundes sind.

Kaufmann/-frau Gesundheitswesen

Aufgaben

Kaufleute im Gesundheitswesen planen bzw. organisieren Geschäfts- und Leistungsprozesse, entwickeln Dienstleistungsangebote und übernehmen Aufgaben im Qualitätsmanagement oder Marketing.

Tätigkeitsfelder

Kaufleute im Gesundheitswesen finden typischerweise Beschäftigung

  • in Krankenhäusern
  • in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
  • in medizinischen Labors oder Arztpraxen
  • bei Krankenversicherungen und Rettungsdiensten
  • in Altenpflegeheimen oder in der ambulanten Alten- und Krankenpflege

Ausbildungsinhalte

Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • was die Aufgaben und rechtlichen Grundlagen des Gesundheitswesens sind, wie seine Organisation aussieht und welche Stellung es innerhalb des Systems sozialer Sicherung einnimmt
  • wie man Dienstleistungen anbietet, Kunden berät und Verträge abschließt
  • welche rechtlichen Vorschriften beim Anbieten und Vermarkten von Gesundheitsdienstleistungen zu berücksichtigen sind
  • welche Zusammenhänge es zwischen Qualität und Kundenzufriedenheit gibt und welche Auswirkungen diese auf das Betriebsergebnis haben
  • wie man Gebührenordnungen und Entgeltformen betriebsbezogen anwendet und zweckgebundene Finanzmittel einsetzt
  • wie man Systeme und Verfahren zur Preisbildung im Gesundheitswesen anwendet
  • wie man Abrechnungen durchführt, prüft, weiterleitet und auswertet
  • wie man Prozess- und Erfolgskontrollen vornimmt und Korrekturmaßnahmen ergreift
  • was bei der Anwendung von betrieblichen Planungs-, Steuerungs- und Kontrollinstrumenten besonders zu beachten ist
  • wie man Maßnahmen des Qualitätsmanagements im Betrieb anwendet und deren Einhaltung überprüft

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.

In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:

  • in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Dienstleistungen anbieten, Märkte analysieren und Marketinginstrumente anwenden)
  • in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde

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