Individuelle sozialpädagogische Einzel-/Nachbetreuung
Kapazität
Das Angebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene innerhalb und außerhalb der Einrichtung.
Leistung
Die individuelle sozialpädagogische Einzel-/Nachbetreuung versteht sich als ambulante (lebensfeldunterstützende) oder zusätzliche Erziehungshilfe, die sich inhaltlich insbesondere an der Erziehungsbereitschaft nach § 30 SGB VIII orientiert. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem individuellen Bedarf. Grundlage dafür ist das Hilfeplanverfahren.
Die Hilfe kann entweder als ambulante Hilfe
- Erziehungsbeistandschaft
- Betreutes Einzelwohnen (in der Einrichtung oder in einem engem Wohnraum)
- oder in Verbindung mit einer
Heimerziehungsmaßnahme, wenn zusätzlichebzw. intensive soz. päd. Betreuungsleistungen erforderlich sind, erbracht werden.
Aufgaben:
Es wird insbesondere Hilfe angeboten
- zur Stärkung und Förderung der persönlichen Entwicklung
- bei der Entwicklung einer schulischen und beruflichen Perspektive
- zur Unterstützung der Eltern bzw. der Familie in ihrer Erziehungsfunktion
- bei der Gestaltung der Freizeit und sozialer Kontakte
- bei der Gestaltung des Alltags und der Organisation des Haushaltes
- bei der Sicherstellung der materiellen Existenz
- zur Förderung der Verselbständigung
- Die Bertreuungszeit und -intensität orientiert sich am individuellen Bedarf auf der Grundlage des Hilfeplanes.
Eine Einzel- oder Nachbetreuungsmaßnahme umfasst in der Regel drei bis zehn Stunden pro Woche.