Tarifliche Regelungen
Unser Tarif: Grundlage für zufriedene Mitarbeiter
Die Caritas-Sozialverbund gGmbH unterliegt großzügigen tariflichen Regelungen nach den AVR.
Die AVR regeln weit mehr als nur die Bezahlung unserer Mitarbeitenden. Sie enthalten darüber hinaus auch großzügige Regelungen
- zum Jahresurlaub (bei einer 5-Tage Woche 10 Tage zusätzlich zum gesetzlichen Mindestanspruch), Bildungsurlaub sowie die Möglichkeit von Zusatz- und Sonderurlaub,
- zu bezahlter Freistellung,
- zu Fort- und Weiterbildung,
- zu betrieblicher und freiwilliger Altersversorgung sowie
- zu zusätzlichen finanziellen Leistungen für unsere Mitarbeitenden wie Geburtsbeihilfe, Jubiläumszuwendung, Krankengeldzuschuss und Zuwendung im Todesfall.
Mit diesen Regelungen ist es uns möglich, unsere Mitarbeitenden teils weit über den gesetzlichen Anspruch hinaus in vielen Belangen zu unterstützen.
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